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   BVerwG, 29.04.1988 - 1 B 41.88   

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https://dejure.org/1988,1847
BVerwG, 29.04.1988 - 1 B 41.88 (https://dejure.org/1988,1847)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1988 - 1 B 41.88 (https://dejure.org/1988,1847)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1988 - 1 B 41.88 (https://dejure.org/1988,1847)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 1 B 41.88
    Durch das Gewerbeuntersagungsverfahren sollen vielmehr unzuverlässige Gewerbetreibende von der gewerblichen Betätigung und der Teilnahme am Wirtschaftsverkehr ferngehalten werden (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233 ).

    Wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit ist ein Gewerbetreibender nur dann unzuverlässig im Sinne des § 35 Abs. 1 GewO, wenn es sich um eine anhaltende Leistungsunfähigkeit handelt, wenn also keine Anzeichen für eine Besserung seiner wirtschaftlichen Situation gegeben sind, insbesondere ein erfolgversprechendes Sanierungskonzept fehlt (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Urteil vom 2. Februar 1982 a.a.O. S. 233 f.).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 52.78

    Gewerberecht - Untersagung - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 1 B 41.88
    Durch das Gewerbeuntersagungsverfahren sollen vielmehr unzuverlässige Gewerbetreibende von der gewerblichen Betätigung und der Teilnahme am Wirtschaftsverkehr ferngehalten werden (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233 ).

    Wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit ist ein Gewerbetreibender nur dann unzuverlässig im Sinne des § 35 Abs. 1 GewO, wenn es sich um eine anhaltende Leistungsunfähigkeit handelt, wenn also keine Anzeichen für eine Besserung seiner wirtschaftlichen Situation gegeben sind, insbesondere ein erfolgversprechendes Sanierungskonzept fehlt (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Urteil vom 2. Februar 1982 a.a.O. S. 233 f.).

  • BFH, 10.02.1987 - VII R 77/84

    Befugnis der Finanzbehörde zur Auskunftserteilung im gewerberechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 1 B 41.88
    Allein an diesem Ziel haben sich auch die Mitteilungen des Finanzamts über Steuerrückstände an die Gewerbebehörden zu orientieren; diese Mitteilungen haben nicht die Funktion eines Druckmittels zur Steuerzahlung (BFH, Urteil vom 10. Februar 1987, GewArch 1987, 335 ).
  • BVerwG, 11.11.1996 - 1 B 226.96

    Gewerberecht - Sinn und Zweck des Gerwebeuntersagungsverfahrens

    Das setzt voraus, daß es sich um eine anhaltende Leistungsunfähigkeit handelt, also keine Anzeichen für eine Besserung der wirtschaftlichen Situation gegeben sind, insbesondere ein erfolgversprechendes Sanierungskonzept fehlt (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 29. April 1988 - BVerwG 1 B 41.88 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 46).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2015 - 4 B 1480/14

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit durch die Anhäufung von Steuerrückständen

    vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschluss vom 29. April 1988 - 1 B 41.88 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 46; OVG NRW, Beschluss vom 3. Juni 1996 - 25 A 5043/95 -, GewArch 1997, 27 = juris, Rdn. 2.
  • VGH Hessen, 26.11.1996 - 8 UE 2858/96

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit: Steuerschulden - Stundungsantrag -

    Im Rahmen der Prüfung der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit obliegt es daher den Verwaltungsgerichten, die Frage zu entscheiden, ob im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides die wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit des Gewerbetreibenden deswegen zu verneinen ist, weil der Gewerbetreibende zahlungswillig ist und trotz seiner Schulden nach einem sinnvollen und erfolgversprechenden Sanierungskonzept arbeitet (BVerwG, B. v. 29.04.1988 - 1 B 41.88 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 46 u. Hess. VGH, U. v. 26.05.1993 - 8 UE 2644/91 -, GewA 1993, 376).
  • VGH Hessen, 16.07.1997 - 8 UE 424/96

    Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit: Abgabenrückstände - Berücksichtigung

    Unabhängig davon, in welcher Höhe dem Kläger zu 1) aufgrund der Feststellungen der Steuerfahndungsprüfung Schwarzeinnahmen zugerechnet werden könnten, wäre dann von einem erfolgversprechenden Sanierungskonzept (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. April 1988 - 1 B 41.88 -, Buchholz 451.20, § 35 GewO Nr. 46) auszugehen.
  • VG Stuttgart, 23.10.2003 - 4 K 3962/03

    Vorläufiger Rechtsschutz bei verfristetem Widerspruch gegen Gewerbeuntersagung

    Von einer die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit begründenden nachhaltigen wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit ist dann auszugehen, wenn (bezogen auf den Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids) keine ausreichend aussagekräftigen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine nachhaltige Besserung der wirtschaftlichen Situation eingetreten ist, insbesondere wenn es an einem Erfolg versprechenden Sanierungskonzept fehlt (vgl. BVerwG, U. v. 02.02.1982 - 1 C 146.80 - E 65, 1 ; B. v. 29.04.1988 - 1 B 41.88 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 46).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 25 A 5043/95

    Gewerberecht: Begriff der Unzuverlässigkeit im Fahrschulrecht

    BVerwG, Beschluß vom 29.4.1988 - 1 B 41.88 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 46. Auch diese Voraussetzungen waren im März 1993 in der Person des Klägers gegeben.
  • VG Stuttgart, 26.08.2002 - 4 K 3536/02

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden;

    Von einer die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit begründenden nachhaltigen wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit ist dann auszugehen, wenn (bezogen auf den Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids) keine ausreichend aussagekräftigen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine nachhaltige Besserung der wirtschaftlichen Situation eingetreten ist, insbesondere wenn es an einem Erfolg versprechenden Sanierungskonzept fehlt (vgl. BVerwG, U. v. 02.02.1982 - 1 C 146.80 - E 65, 1 ; B. v. 29.04.1988 - 1 B 41.88 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 46).
  • VG Stuttgart, 09.04.2003 - 4 K 1253/03

    Gewerbeuntersagung; Vollzugsinteresse; weiteres Anwachsen der Steuerschulden

    Von einer die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit begründenden nachhaltigen wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit ist dann auszugehen, wenn (bezogen auf den Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids) keine ausreichend aussagekräftigen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine nachhaltige Besserung der wirtschaftlichen Situation eingetreten ist, insbesondere wenn es an einem Erfolg versprechenden Sanierungskonzept fehlt (vgl. BVerwG, U. v. 02.02.1982 - 1 C 146.80 - E 65, 1 (8); B. v. 29.04.1988 - 1 B 41.88 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 46).
  • BVerwG, 07.08.1991 - 1 B 87.91

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Entscheidungserheblicher Zeitpunkt

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch diese Frage - und zwar im Sinne des Beschwerdevorbringens - geklärt (vgl. BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 29. April 1988 - BVerwG 1 B 41.88 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 46).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 L 4223/97

    Gewerbeuntersagung; Abgabenschulden (Entstehungszeitpunkt); Anhörung

    Das setzt voraus, daß es sich um eine anhaltende Leistungsunfähigkeit handelt, also keine Anzeichen für eine Besserung der wirtschaftlichen Situation gegeben sind, insbesondere ein erfolgversprechendes Sanierungskonzept fehlt (BVerwGE 65, 1 ; Beschluß vom 29. April 1988 - BVerwG 1 B 41.88 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 46).
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